Stellungnahme Spielwertung LIT TRIBE GERMANIA

Liebe Fans der SGSH-DRAGONS,
im Spiel am 11. Januar hat unser Jugendspieler Christopher Börner sein erstes Spiel in der 1. Mannschaft bestritten und dabei auch gleich sein erstes Drittliga-Tor erzielt. Sein Tor, sowie die Punkte werden uns nun vom DHB aberkannt. DHB und SGSH sind bei der Regelauslegung von §22, Absatz 2 der Spielordnung unterschiedlicher Ansicht.
In §22 Abs. 2 heißt es: Jugendliche dürfen innerhalb von 48 Stunden nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit. […]
Um diesem Paragraphen aus dem Weg zu gehen, haben wir „Chrissi“ am Freitagabend beim Spiel der 2. Mannschaft gegen SuS Oberaden erst zur Pause nachgetragen, am Samstag spielte „Chrissi“ dann bei der A-Jugend über die volle Spielzeit und bei unserer 1. Mannschaft wurde er ebenfalls erst zur Pause nachgetragen. Aus unserer Sicht hat Christopher Börner somit nicht an mehr als 2 Spielen über die volle Distanz an dem Wochenende teilgenommen. Wichtig für uns war der Zusatz „über die volle Spielzeit“. Das „Chrissi“ in beiden Spielen erst nachgetragen worden ist, könnten wir sogar videotechnisch beweisen.
Unsere Argumentation kann der DHB zwar nachvollziehen, allerdings sei die Regel so zu verstehen, dass ein Jugendspieler nicht an mehr als 2 Spielen an einem Wochenende teilnehmen darf. Wir haben die Auslegung der Regel zur Kenntnis genommen, finden dies aber in §22 Abs. 2 leider nicht eindeutig wieder. Der Weg vors Bundessportgericht wäre möglich, ist aus unserer Sicht aber nicht zielführend, und wird daher von uns auch nicht beschritten werden. Vielmehr wollen wir mit dem DHB in einen Austausch über die Spielordnung kommen, um in Zukunft den Interpretationsspielraum von Regeln zu minimieren. Entsprechend ist
von uns auch schon die Information und Bitte bzgl. der Anpassung des §22 Abs. 2 an den DHB kommuniziert worden.
Bei der vom DHB gewünschten Regel müsste sie unserer Auffassung nach wie folgt lauten: Jugendliche dürfen innerhalb von 48 Stunden nur in zwei Spielen mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit. […]
Euer Vorstand und Geschäftsführung